Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft seit 21/03/2015

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
20/03/2015
Durchführungsverordnung 2015/462 veröffentlicht im ABl.
31/10/2014
EIOPA-BoS-14/144
Finaler Entwurf veröffentlicht
01/04/2014
EIOPA-CP-14/008
Konsultation veröffentlicht
01/04/2014
EIOPA-CP-14/013
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Durchführungsverordnung 2015/462

Durchführungsverordnung (EU) 2015/462 der Kommission vom 19. März 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren für die aufsichtliche Genehmigung für die Errichtung von Zweckgesellschaften, für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden im Hinblick auf Zweckgesellschaften sowie zur Festlegung der Formate und Muster für die von Zweckgesellschaften gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegenden Angaben (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - BegriffsbestimmungArtikel 3 - Aufsichtliche Genehmigung für die Errichtung einer ZweckgesellschaftArtikel 4 - Entscheidung der Aufsichtsbehörde Artikel 5 - Nachweis- und Dokumentationspflichten Artikel 6 - Widerruf der ZulassungArtikel 7 - Für mehrere Vereinbarungen aufgelegte Zweckgesellschaft Artikel 8 - Laufende Zusammenarbeit zwischen den AufsichtsbehördenArtikel 9 - Konsultation vor Erteilung einer Zulassung Artikel 10 - Mitteilung von VeränderungenArtikel 11 - Mitteilung des Widerrufs der ZulassungArtikel 12 - Übermittlung des jährlichen BerichtsArtikel 13 - Quantitativer Inhalt des jährlichen Berichts Artikel 14 - Qualitativer Inhalt des jährlichen Berichts Artikel 15 - Beschreibung der von der Zweckgesellschaft übernommenen Risiken Artikel 16 - Angaben zu den emittierten Schuldtiteln oder anderen Finanzierungsmechanismen Artikel 17 - Mittel der Berichterstattung Artikel 18 - Währung und Einheiten Artikel 19 - InkrafttretenANHANG I ANHANG IIANHANG III