Artikel 27
Europäisches System der Bankenabwicklungs- und Finanzierungsregelungen
Die Behörde legt ihre Bewertung der Notwendigkeit eines Systems kohärenter, belastbarer und glaubwürdiger Finanzierungsmechanismen mit geeigneten Finanzierungsinstrumenten vor, die mit einem Paket von koordinierten Regelungen zum Krisenmanagement verknüpft sind.
Die Behörde leistet Beiträge zu den Arbeiten über Fragen in Bezug auf gleiche Wettbewerbsbedingungen und die kumulativen Auswirkungen von Systemen zur Erhebung von Abgaben und Beiträgen von Finanzinstituten, die eingeführt werden könnten, um im Rahmen eines kohärenten und glaubwürdigen Abwicklungsmechanismus für eine gerechte Lastenverteilung zu sorgen und Anreize für eine Eindämmung der Systemrisiken zu schaffen.