Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 30/12/2024
Änderungen
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Artikel 20a - Verordnung 1093/2010 (EBA-Verordnung)

Artikel 20a

Konvergenz von aufsichtlichen Überprüfungsverfahren

Die Behörde fördert im Rahmen ihrer Befugnisse die Konvergenz des Verfahrens der aufsichtlichen Überprüfung und Bewertung in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2013/36/EU, um solide Aufsichtsstandards in der Union zu schaffen.