Artikel 7
Unaufgeforderte Zusammenarbeit und unaufgeforderte Übermittlung von Informationen
Für die Zwecke der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs, die nicht Gegenstand eines spezifischen Ersuchens sind, einschließlich aller weiteren diesbezüglichen Mitteilungen, verwendet die übermittelnde Stelle das Formular in Anhang IV.