ANHANG I
Formular für Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Ersuchen um Zusammenarbeit und Informationsaustausch
Referenznummer: Datum: Allgemeine Angaben VON: Mitgliedstaat: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: AN: Mitgliedstaat: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen], nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden und der EBA und der ESMA werden Sie um Zusammenarbeit bei den nachstehend aufgeführten Angelegenheiten gebeten. Art des Ersuchens oder der Mitteilung Zutreffendes bitte ankreuzen.
Informationen zur Mitteilung oder zu den Gründen für das Ersuchen Die Mitteilung/das Ersuchen betrifft [Je nach der oben getroffenen Auswahl „Mitteilung“ oder „Ersuchen“ wählen.] … … … [Beschreibung des Gegenstands der Mitteilung oder des Ersuchens, des Zwecks der angeforderten Zusammenarbeit oder des Informationsaustauschs, der dem Ersuchen um Zusammenarbeit oder Untersuchung zugrunde liegenden Tatsachen sowie eine Erklärung der Notwendigkeit einfügen.] Im Anschluss an … … … [Bitte machen Sie hier gegebenenfalls nähere Angaben zu der vorangegangenen Mitteilung bzw. dem vorangegangenen Ersuchen, damit diese(s) ermittelt werden kann.] Die in dieser Mitteilung/diesem Ersuchen enthaltenen Informationen [bitte korrekte Option auswählen] werden gemäß Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 vertraulich behandelt und unterliegen der Wahrung des Berufsgeheimnisses nach Artikel 100 der Verordnung (EU) 2023/1114. Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA oder der EBA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen die ESMA, die EBA und die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |