ANHANG II
Formular für die Eingangsbestätigung einer Mitteilung oder eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Eingangsbestätigung einer Mitteilung oder eines Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Referenznummer: Datum: VON: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: AN: Mitgliedstaat: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen], Ihrer Mitteilung/Ihrem Ersuchen [Referenz der Mitteilung/des Ersuchens einfügen] entsprechend bestätigen wir hiermit den Eingang Ihrer Mitteilung/Ihres Ersuchens um Zusammenarbeit bzw. Informationen [richtige Option auswählen] am [Datum einfügen]. □ Der/Die/Das [empfangende Stelle] beabsichtigt, am/innerhalb von [voraussichtliches Datum oder Zeitrahmen für die Übermittlung einer Antwort] zu antworten. □ Der/Die/Das [empfangende Stelle] beabsichtigt, über den Fortgang des Ersuchens zu berichten [bitte angeben, wie häufig über den Fortschritt berichtet wird]. [Ist es der empfangenden Stelle nicht möglich ist, ein voraussichtliches Datum oder einen voraussichtlichen Zeitrahmen für die Antwort anzugeben, teilen Sie mit, wie häufig die empfangende Stelle die übermittelnde Stelle über den Fortschritt informieren wird.] □ Dem/Der [empfangenden Stelle] ist es aus den folgenden Gründen nicht möglich, innerhalb der von dem/der [übermittelnden Stelle] festgelegten Frist eine Antwort zu übermitteln [bitte angeben, welche Ausnahme(en) auf Ihre Situation Anwendung findet/finden]: … … … [Ist es der empfangenden Stelle nicht möglich, innerhalb der in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 vorgesehenen Fristen zu antworten, nennen Sie bitte die Gründe und das voraussichtliche Datum, an dem die Antwort zugehen wird.] Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA oder der EBA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen die ESMA, die EBA und die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |