ANHANG III
Formular für die Antwort auf Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Antwort auf Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Referenznummer: Datum: VON: Mitgliedstaat: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: AN: Mitgliedstaat: Adresse: (Kontaktdaten der gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 benannten Kontaktstelle) Name: Tel.: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen], Ihrem Ersuchen [Referenz des Ersuchens einfügen] entsprechend bestätigen wir hiermit den Eingang Ihres Ersuchens um Zusammenarbeit oder Informationen am [Datum einfügen]. Erlangte Informationen … … … [Konnten die Informationen erlangt werden, führen Sie sie bitte hier auf oder erläutern Sie, wie sie bereitgestellt werden.] Die bereitgestellten Informationen sind vertraulich und werden nach [Bestimmung der anwendbaren sektoralen Rechtsvorschrift einfügen] und unter der Voraussetzung, dass sie nach Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 und Artikel 100 der Verordnung (EU) 2023/1114 vertraulich bleiben, an [Namen der übermittelnden Stelle einfügen] weitergeleitet. Der/Die/Das [Namen der übermittelnden Stelle einfügen] muss hinsichtlich der zulässigen Verwendung dieser Informationen die Anforderungen des Artikels 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2494 erfüllen. Beabsichtigt der/die/das [Namen der übermittelnden Stelle einfügen], die in dieser Antwort erhaltenen Informationen zu einem anderen als zu dem im Ersuchen angegebenen Zweck zu verwenden oder offenzulegen, der jedoch im Zusammenhang mit ihren Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 steht, so unterrichtet er/sie/es den/die/das [Namen der empfangenden Stelle einfügen] hiervon und räumt ihm/ihr eine Frist von zehn Arbeitstagen ein, innerhalb derer er/sie/es einer solchen Verwendung oder Offenlegung widersprechen oder eine genaue Frist zur Bereitstellung einer entsprechenden Rückmeldung angeben kann. Beabsichtigt der/die/das [Namen der übermittelnden Stelle einfügen], die in Beantwortung dieses Amtshilfeersuchens erhaltenen Informationen zu einem anderen, nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2023/1114 fallenden Zweck zu verwenden oder offenzulegen, so unterrichtet er/sie/es den/die/das [Namen empfangenen Stelle einfügen] hiervon und holt, sofern er/sie/es keine Ausnahme nach Artikel 100 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1114 geltend macht, die vorherige Zustimmung von dem/der [Namen der empfangenden Stelle einfügen] ein. Willigt der/die/das [Namen der empfangenden Stelle einfügen] in eine solche Verwendung oder Offenlegung ein, kann er/sie/es diese von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig machen. Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA und der EBA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen die ESMA, die EBA und die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in Kapitel III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |