Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2025 geändert. Bitte konsultieren Sie die Delegierte Verordnung 2024/1705, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.
Artikel 7
Allgemeine Zahlungsmodalitäten
(1) Sämtliche Gebühren sind in Euro zu entrichten.
(2) Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des fälligen Betrags in Rechnung gestellt.