Aktualisiert 22/10/2024
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Artikel 7 - Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2025 geändert. Bitte konsultieren Sie die Delegierte Verordnung 2024/1705, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 7

Allgemeine Zahlungsmodalitäten

(1)   Sämtliche Gebühren sind in Euro zu entrichten.

(2)   Bei Zahlungsverzug wird eine tägliche Strafe von 0,1 % des fälligen Betrags in Rechnung gestellt.