Artikel 2a
Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten
Die den Referenzwert-Administratoren in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:
a)
sämtliche direkten und indirekten Kosten für die Beaufsichtigung von Referenzwert-Administratoren durch die ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011, einschließlich der Kosten für die Anerkennung, Zulassung oder Ausweitung der Zulassung;
b)
sämtliche Kosten für die Rückvergütung der direkten und indirekten Kosten der zuständigen Behörden, an die die ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 Aufgaben delegiert hat.