Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 2a - Delegierte Verordnung 2022/805

Artikel 2a

Vollständige Abgeltung der Aufsichtskosten

Die den Referenzwert-Administratoren in Rechnung gestellten Gebühren decken Folgendes ab:

a) 

sämtliche direkten und indirekten Kosten für die Beaufsichtigung von Referenzwert-Administratoren durch die ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011, einschließlich der Kosten für die Anerkennung, Zulassung oder Ausweitung der Zulassung;

b) 

sämtliche Kosten für die Rückvergütung der direkten und indirekten Kosten der zuständigen Behörden, an die die ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 Aufgaben delegiert hat.