Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen
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Artikel 12 - Delegierte Verordnung 2022/805

Artikel 12

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab demselben Tag.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.