Aktualisiert 22/10/2024
In Kraft seit 27/05/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (4)
24/05/2022
Delegierte Verordnung 2022/805 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2022/805

Delegierte Verordnung (EU) 2022/805 der Kommission vom 16. Februar 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von im Rahmen der Beaufsichtigung bestimmter Referenzwert-Administratoren durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) geltenden Gebühren (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Gegenstand und AnwendungsbereichArtikel 2 - BegriffsbestimmungenArtikel 3 - Anerkennungs- und ZulassungsgebührenArtikel 4 - JahresaufsichtsgebührenArtikel 5 - Jahresaufsichtsgebühren im Jahr der Anerkennung oder ZulassungArtikel 6 - Zugrunde zu legender UmsatzArtikel 7 - Allgemeine ZahlungsmodalitätenArtikel 8 - Zahlung von Antrags- und ZulassungsgebührenArtikel 9 - Zahlung von JahresaufsichtsgebührenArtikel 10 - Rückvergütung an die zuständigen nationalen BehördenArtikel 11 - ÜbergangsbestimmungenArtikel 12 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn