Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2022/805

Artikel 6

Zugrunde zu legender Umsatz

(1)  
Der zugrunde zu legende Umsatz eines anerkannten Referenzwert-Administrators aus einem Drittland für ein Jahr n entspricht dessen Einnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Referenzwerte durch beaufsichtigte Unternehmen in der Union, die in seinem geprüften Abschluss des Jahres n-2 ausgewiesen sind.
(2)  
Ein anerkannter Referenzwert-Administrator aus einem Drittland übermittelt der ESMA jährlich geprüfte Zahlen, die seine Einnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Referenzwerte in der Union bestätigen. Die Zahlen werden durch eine externe Rechnungsprüfung bestätigt und der ESMA bis zum 30. September jedes Jahres (n-1) elektronisch übermittelt. Ein Administrator aus einem Drittland, der nach dem 30. September anerkannt wird, übermittelt die Zahlen für den Zeitraum ab der Anerkennung und bis zum Ende des Kalenderjahres der Anerkennung. Anerkannte Referenzwert-Administratoren aus Drittländern stellen die Unterlagen, die die geprüften Zahlen enthalten, in einer im Finanzbereich gängigen Sprache zur Verfügung.
(3)  
War der anerkannte Referenzwert-Administrator aus einem Drittland nicht während des gesamten Jahres (n-2) tätig, nimmt die ESMA eine Schätzung des für den anerkannten Referenzwert-Administrator aus einem Drittland zugrunde zu legenden Umsatzes vor, indem sie den Wert, der für die Anzahl der Monate berechnet wurde, in denen der Referenzwert-Administrator aus einem Drittland im Jahr (n-2) tätig war, auf das gesamte Jahr (n-2) hochrechnet.
(4)  
Liegen für das Jahr (n-2) keine geprüften Abschlüsse vor, verwendet die ESMA die geprüften Abschlüsse für das Jahr (n-1).
(5)  
Werden die gemeldeten Einnahmen in einer anderen Währung als dem Euro angegeben, so werden sie von der ESMA zu dem in der jeweiligen Ertragsperiode geltenden durchschnittlichen Euro-Wechselkurs in Euro umgerechnet. Für die Umrechnung zieht die ESMA den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzwechselkurs heran.