Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 3 - In den Sanierungsplan aufzunehmende Informationen

Artikel 3

In den Sanierungsplan aufzunehmende Informationen

Ein Sanierungsplan muss mindestens folgende Elemente enthalten:

(1)

eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestandteile des Sanierungsplans gemäß Artikel 4;

(2)

Angaben zur Unternehmensführung gemäß Artikel 5;

(3)

eine strategische Analyse gemäß den Artikeln 6 bis 12;

(4)

einen Kommunikations- und Informationsplan gemäß Artikel 14;

(5)

eine Analyse von Vorbereitungsmaßnahmen gemäß Artikel 15.