Artikel 7
Beschreibung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen
(1) Der Teilabschnitt der strategischen Analyse, in dem die vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen beschrieben werden, enthält folgende Angaben:
a) |
eine allgemeine Beschreibung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen, einschließlich
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b) |
eine Zuordnung der Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen zu den juristischen Personen und Zweigstellen im Sinne von Absatz 2; |
c) |
eine ausführliche Beschreibung der rechtlichen und finanziellen Strukturen der vom Plan erfassten Unternehmen, einschließlich einer Erläuterung der gruppeninternen Verflechtungen in Bezug auf alle juristischen Personen oder Zweigstellen im Sinne von Absatz 2, einschließlich einer Beschreibung
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d) |
eine Beschreibung der externen Verflechtungen mit Angaben zu mindestens:
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(2) Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstaben b und c wird der Verweis auf juristische Personen oder Zweigstellen als Verweis auf juristische Personen oder Zweigstellen verstanden, die
a) |
einen wesentlichen Beitrag zum Gewinn oder zur Finanzierung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen leisten oder einen erheblichen Anteil ihrer Vermögenswerte, ihrer Verbindlichkeiten oder ihres Eigenkapitals halten; |
b) |
wichtige Geschäftstätigkeiten ausüben; |
c) |
wichtige operative, risikorelevante oder administrative Funktionen zentralisiert wahrnehmen; |
d) |
erhebliche Risiken tragen, die im schlimmsten Fall die Existenzfähigkeit des Instituts oder der Gruppe in Gefahr bringen könnten; |
e) |
nicht ohne großes Risiko für das Institut oder die Gruppe insgesamt veräußert oder liquidiert werden können; |
f) |
in mindestens einem der Mitgliedstaaten, in dem sie ihren Sitz haben oder tätig sind, eine wichtige Rolle für die Finanzstabilität spielen. |