Artikel 5
Unternehmensführung
Die Angaben zur Unternehmensführung enthalten zumindest eine ausführliche Beschreibung folgender Elemente:
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Ausarbeitung des Sanierungsplans, einschließlich
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(2) |
Strategien und Verfahren für die Genehmigung des Sanierungsplans, einschließlich mindestens:
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(3) |
Bedingungen und Verfahren zur Gewährleistung der rechtzeitigen Umsetzung der Sanierungsoptionen, einschließlich mindestens:
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(4) |
Kohärenz des Plans in Bezug auf den allgemeinen Rahmen für das Risikomanagement des Instituts oder der Gruppe, einschließlich einer Beschreibung der relevanten Referenzwerte (Frühwarnsignale), die Teil des regelmäßigen internen Risikomanagements des Instituts oder der Gruppe sind, sofern diese Referenzwerte sinnvoll dazu dienen, die Leitung über die mögliche Erfüllung der Anforderungen der Indikatoren zu unterrichten; |
(5) |
Management-Informationssysteme, einschließlich einer Beschreibung der Regelungen, die getroffen wurden, um die zeitnahe und zuverlässige Verfügbarkeit der zur Umsetzung der Sanierungsoptionen erforderlichen Informationen für die Entscheidungsfindung unter Stressbedingungen zu gewährleisten. |