Artikel 10
Folgenabschätzung
Jede Sanierungsoption enthält eine Folgenabschätzung mit einer detaillierten Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung des Werts und der Marktfähigkeit der Kerngeschäftsbereiche, Tätigkeiten und Vermögenswerte der Unternehmen, auf die sich die betreffende Option bezieht, einschließlich mindestens folgender Elemente:
(1) |
einer Bewertung der finanziellen und operativen Auswirkungen, in der die erwarteten Auswirkungen auf Solvenz, Liquidität, Finanzierungspositionen, Profitabilität und Tätigkeiten der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen dargelegt sind; sofern relevant, werden in der Bewertung die einzelnen Unternehmen der Gruppe, die von der Option betroffen oder an deren Umsetzung beteiligt sein können, eindeutig genannt; |
(2) |
einer Bewertung der externen Auswirkungen und systemischen Folgen, in der die erwarteten Auswirkungen auf kritische Funktionen der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen und die Auswirkungen auf Anteilseigner, Kunden, insbesondere Einleger und Kleinanleger, Gegenparteien und gegebenenfalls den Rest der Gruppe beschrieben werden; |
(3) |
der Bewertungsannahmen und aller anderen Annahmen für die Zwecke der Bewertungen gemäß den Absätzen 1 und 2, einschließlich Annahmen über die Marktfähigkeit von Vermögenswerten oder das Verhalten anderer Finanzinstitute. |