Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 8 - Sanierungsoptionen

Artikel 8

Sanierungsoptionen

(1)   Der Teilabschnitt über Sanierungsoptionen enthält eine Liste aller Sanierungsoptionen und eine Beschreibung der einzelnen Optionen gemäß den Artikeln 9 bis 12.

(2)   Der Teilabschnitt über Sanierungsoptionen beschreibt ein breites Spektrum an Sanierungsoptionen, die bei finanziellen Stressszenarien zur Anwendung kommen und nach vernünftigem Ermessen einen Beitrag zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Existenzfähigkeit und der Finanzlage der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen leisten können.

(3)   Die Sanierungsoptionen werden so beschrieben, dass die zuständige Behörde die Auswirkungen und die Durchführbarkeit jeder Sanierungsoption bewerten kann.

(4)   Die Sanierungsoptionen umfassen sowohl außerordentliche Maßnahmen als auch Maßnahmen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen getroffen werden könnten.

(5)   Sanierungsoptionen dürfen nicht allein aus dem Grund ausgeschlossen werden, dass sie eine Veränderung der aktuellen Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens erfordern würden.