Artikel 6
Strategische Analyse
(1) Bei der strategischen Analyse werden die Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen ermittelt und die wichtigsten Schritte zur Sicherung dieser Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen in finanziellen Stresssituationen beschrieben.
(2) Die strategische Analyse umfasst zumindest folgende Teilabschnitte:
a) |
eine Beschreibung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen gemäß Artikel 7; |
b) |
eine Beschreibung der Sanierungsoptionen gemäß den Artikeln 8 bis 12. |