Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 6 - Delegierte Verordnung 2016/1075

Artikel 6

Strategische Analyse

(1)   Bei der strategischen Analyse werden die Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen ermittelt und die wichtigsten Schritte zur Sicherung dieser Kerngeschäftsbereiche und kritischen Funktionen in finanziellen Stresssituationen beschrieben.

(2)   Die strategische Analyse umfasst zumindest folgende Teilabschnitte:

a)

eine Beschreibung der vom Sanierungsplan erfassten Unternehmen gemäß Artikel 7;

b)

eine Beschreibung der Sanierungsoptionen gemäß den Artikeln 8 bis 12.