Artikel 7
Relatives Gewicht der einzelnen Risikofelder und Risikoindikatoren
Bei der Bewertung des Risikoprofils der einzelnen Institute gewichtet die Abwicklungsbehörde die einzelnen Risikofelder wie folgt:
Risikoexponierung: 50 %;
Stabilität und Diversifizierung der Finanzierungsquellen: 20 %;
Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft: 10 %;
von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren: 20 %.
Das relative Gewicht der Risikoindikatoren, die die Abwicklungsbehörden zur Bestimmung der „Risikoexponierung“ bewerten, wird wie folgt angesetzt:
über die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hinausgehende vom Institut gehaltene Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten: 25 %;
Verschuldungsquote: 25 %;
harte Kernkapitalquote: 25 %;
Gesamtrisikoexponierung, dividiert durch die Summe der Vermögenswerte: 25 %.
Das relative Gewicht der einzelnen Indikatoren, die die Abwicklungsbehörden zur Bestimmung des Faktors „von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren“ bewerten, wird wie folgt angesetzt:
Handelstätigkeiten, außerbilanzielle Risiken, Derivate, Komplexität und Abwicklungsfähigkeit: 45 %;
Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem: 45 %;
Umfang einer vorausgegangenen außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln: 10 %.
Bei der Anwendung des unter Buchstabe b genannten Indikators berücksichtigt die Abwicklungsbehörde das relative Gewicht des unter Buchstabe a genannten Indikators.