Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 21/03/2024
Änderungen (2)
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Artikel 5b - Marktbewertungsmethode

Artikel 5b

Marktbewertungsmethode

(1)  
Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten von Verbindlichkeiten aus Derivatkontrakten auf der Ebene des Netting-Satzes sind der absolute Wert des Nettomarktwerts dieser Kontrakte im Netting-Satz, abzüglich aller hinterlegten oder gehaltenen Sicherheiten, wenn positive und negative Marktwerte bei der Berechnung des Nettomarktwerts aufgerechnet werden. Zu diesem Zweck behandeln die Institute ein einzelnes Derivatgeschäft als eigenen Netting-Satz.
(2)  

Zur Bestimmung des potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswerts multiplizieren die Institute die Nominalbeträge oder gegebenenfalls die zugrunde liegenden Werte mit den in Tabelle 1 genannten Prozentsätzen und verfahren dabei nach folgenden Grundsätzen:

a) 

Derivatkontrakte, die nicht unter eine der fünf in Tabelle 1 aufgeführten Kategorien fallen, werden als Kontrakte behandelt, die Waren (außer Edelmetalle) betreffen;

b) 

bei Derivatkontrakten mit mehrmaligem Austausch des Nennwerts werden die Prozentsätze mit der Anzahl der laut Kontrakt noch zu leistenden Zahlungen multipliziert;

c) 

bei Derivatkontrakten, bei denen eine ausstehende Risikoposition zu festgelegten Zahlungsterminen beglichen wird und die Vertragsbedingungen neu festgesetzt werden, sodass der Marktwert des Derivatkontrakts zu diesen Terminen gleich null ist, entspricht die Restlaufzeit der Zeit bis zur nächsten Neufestsetzung; bei Zinskontrakten, die diese Kriterien erfüllen und deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt, darf der Prozentsatz nicht unter 0,5 % liegen.



Tabelle 1

Restlaufzeit

Zinskontrakte

Wechselkurs- und Goldkontrakte

Aktienkontrakte

Edelmetallkontrakte (außer Goldkontrakte)

Warenkontrakte (außer Edelmetallkontrakte)

Höchstens ein Jahr

0  %

1  %

6  %

7  %

10  %

Mehr als ein Jahr, höchstens fünf Jahre

0,5  %

5  %

8  %

7  %

12  %

Mehr als fünf Jahre

1,5  %

7,5  %

10  %

8  %

15  %

 

 

 

 

 

 

(3)  
Der Risikopositionswert ist die Summe aus den aktuellen Wiederbeschaffungskosten und dem potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert.