Artikel 5c
Vereinfachte Methode zur Risikopositionsberechnung
(1)
Gemäß der vereinfachten Methode zur Risikopositionsberechnung ermitteln die Institute den Risikopositionswert, indem sie den Nominalwert der einzelnen Instrumente mit den in Tabelle 2 angegebenen Prozentsätzen multiplizieren.
Tabelle 2
Ursprungslaufzeit |
Zinskontrakte |
Wechselkurs- und Goldkontrakte |
Höchstens ein Jahr |
0,5 % |
2 % |
Mehr als ein Jahr, höchstens zwei Jahre |
1 % |
5 % |
Zusätzliche Berücksichtigung jedes weiteren Jahres |
1 % |
3 % |
(2)
Bei der Berechnung des Risikopositionswerts von Zinskontrakten dürfen die Institute entweder die Ursprungs- oder die Restlaufzeit verwenden.