Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 7 - Delegierte Verordnung 342/2014

Artikel 7

Konsistenz

Die beaufsichtigten Unternehmen oder die gemischte Finanzholdinggesellschaft eines Finanzkonglomerats wenden die Berechnungsmethode im Zeitverlauf konsistent an.