Artikel 17
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 5, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 8, Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 14 Absätze 5 und 9 gelten ab dem in Artikel 309 Absatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Datum.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. Januar 2014
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO