Artikel 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die technischen Grundsätze und Berechnungsmethoden präzisiert, die in Anhang I der Richtlinie 2002/87/EG für die Zwecke der in Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Alternativen zum Abzug und für die Zwecke der Berechnung der in Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2002/87/EG vorgesehenen Eigenmittel- und zusätzlichen Eigenmittelanforderungen aufgelistet sind.