Aktualisiert 23/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

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Artikel 6 - Inkrafttreten

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. März 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Dezember 2013

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO