Aktualisiert 23/11/2024
Nicht mehr in Kraft seit 27/06/2021

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ANHANG III

ANHANG III

Hinweise zum Ausfüllen des Musters für die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente

(1)

Beim Ausfüllen des Musters für die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente in Anhang II berücksichtigen die Institute die in diesem Anhang enthaltenen Hinweise.

(2)

Die Institute füllen das Muster für die folgenden Kategorien aus: Instrumente des harten Kernkapitals, Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und Instrumente des Ergänzungskapitals.

(3)

Die Muster umfassen Spalten, in denen die Merkmale der verschiedenen Instrumente ausgeführt sind. In Fällen, in denen Kapitalinstrumente derselben Kategorie identische Merkmale aufweisen, können sich die Institute zur Offenlegung dieser identischen Merkmale auf eine Spalte beschränken und angeben, auf welche Emissionen sich die identischen Merkmale beziehen.

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