Hinweise zum Ausfüllen des Musters für die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
(1)
Beim Ausfüllen des Musters für die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente in Anhang II berücksichtigen die Institute die in diesem Anhang enthaltenen Hinweise.
(2)
Die Institute füllen das Muster für die folgenden Kategorien aus: Instrumente des harten Kernkapitals, Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und Instrumente des Ergänzungskapitals.
(3)
Die Muster umfassen Spalten, in denen die Merkmale der verschiedenen Instrumente ausgeführt sind. In Fällen, in denen Kapitalinstrumente derselben Kategorie identische Merkmale aufweisen, können sich die Institute zur Offenlegung dieser identischen Merkmale auf eine Spalte beschränken und angeben, auf welche Emissionen sich die identischen Merkmale beziehen.
Hinweise zum Ausfüllen des Musters für die Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente
1
Hier ist die Rechtspersönlichkeit des Emittenten anzugeben.
Freier Text
2
Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Freier Text
3
Hier ist anzugeben, welches Recht für das Instrument gilt.
Freier Text
4
Hier ist die Behandlung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel während der Übergangszeit nach Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anzugeben. Die ursprüngliche Einstufung des Instruments dient unabhängig von einer möglichen Neueinstufung in einer niedrigeren Stufe als Bezugspunkt.
Freier Text — angeben, ob ein Teil der Emission in einer niedrigeren Stufe neuklassifiziert wurde.
5
Hier ist die Behandlung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ohne Berücksichtigung von Übergangsregelungen anzugeben.
Aus Menü auswählen: [Hartes Kernkapital] [Zusätzliches Kernkapital] [Ergänzungskapital] [Nicht anrechenbar]
6
Hier ist/sind die Ebene(n) innerhalb des Konzerns anzugeben, auf der/denen das Instrument den Eigenmitteln zugerechnet wird.
Aus Menü auswählen: [Solo] [(teil-)konsolidiert] [Solo und (teil-)konsolidiert]
7
Hier ist der — je nach Land unterschiedliche — Instrumenttyp zu nennen.
Aus Menü auswählen: Landesspezifische Menü-Optionen für Institute — Verweise auf Artikel der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für jeden Instrumenttyp einfügen.
Für Instrumente des harten Kernkapitals - hartes Kernkapital gemäß dem von der EBA veröffentlichten Verzeichnis (Artikel 26 Absatz 3).
8
Hier ist der Betrag zu nennen, der auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel angerechnet werden darf (Gesamtbetrag des auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel anrechenbaren Instruments vor Übergangsbestimmungen für den jeweiligen Umfang der Offenlegung; in der für die Meldepflichten verwendeten Währung).
Freier Text — insbesondere angeben, falls Teile der Instrumente verschiedenen Ebenen der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zuzuordnen sind und falls sich der auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel angerechnete Betrag von dem begebenen Betrag unterscheidet.
9
Nennwert des Instruments (in der Emissionswährung und der im Rahmen der Meldepflichten verwendeten Währung)
Aus Menü auswählen: [Aktienkapital] [Passivum — fortgeführter Einstandswert] [Passivum — Fair-Value-Option] [Minderheitsbeteiligung an konsolidierter Tochtergesellschaft]
11
Hier ist das Ausgabedatum anzugeben.
Freier Text
12
Hier ist anzugeben, ob die Laufzeit fest oder unbefristet ist.
Aus Menü auswählen: [Unbefristet] [Mit Verfalltermin]
13
Bei Instrument mit Verfalltermin: Angabe des ursprünglichen Fälligkeitsdatums (Tag, Monat, Jahr). Bei unbefristetem Instrument: „Keine Fälligkeit“ eintragen.
Freier Text
14
Hier ist anzugeben, ob der Emittent eine Kündigungsoption hat (alle Arten von Kündigungsoptionen).
Aus Menü auswählen: [Ja] [Nein]
15
Bei einem Instrument mit einer Kündigungsoption des Emittenten ist der erste Kündigungstermin anzugeben, wenn die Kündigungsoption auf einen bestimmten Termin lautet (Tag, Monat, Jahr). Außerdem ist anzugeben, ob im Falle eines steuerlichen und/oder regulatorischen Ereignisses eine Kündigungsmöglichkeit besteht. Auch der Tilgungspreis ist anzugeben. Hilft, den ungefähren Zeitrahmen einzuschätzen.
Freier Text
16
Hier ist gegebenenfalls das Bestehen und die Häufigkeit späterer Kündigungstermine anzugeben. Hilft, den ungefähren Zeitrahmen einzuschätzen.
Freier Text
17
Hier ist anzugeben, ob der Coupon/die Dividende während der Laufzeit des Instruments fest oder variabel ist, gegenwärtig fest ist, aber später variabel wird, gegenwärtig variabel ist, aber später fest wird.
Aus Menü auswählen: [Fest] [Variabel] [Derzeit fest, später variabel] [Derzeit variabel, später fest]
18
Hier ist der Nominalzins des Instruments anzugeben sowie ein etwaiger Referenzindex für den Coupon/die Dividende.
Freier Text
19
Hier ist anzugeben, ob die Nichtzahlung eines Coupons/einer Dividende des Instruments die Zahlung von Dividenden auf Stammaktien verbietet (d. h., ob ein „Dividenden-Stopp“-Mechanismus besteht).
Aus Menü auswählen: [Ja] [Nein]
20a
Hier ist anzugeben, ob es völlig im Ermessen, teilweise im Ermessen oder gar nicht im Ermessen des Emittenten steht, ob ein Coupon/eine Dividende gezahlt wird. Wenn das Institut unter allen Umständen völlig nach eigenem Ermessen entscheiden kann, eine Coupon-/Dividendenzahlung ausfallen zu lassen (einschließlich dann, wenn ein „Dividenden-Stopp“ besteht, der das Institut nicht daran hindert, Zahlungen auf das Instrument zu annullieren), muss es „Gänzlich diskretionär“ wählen. Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Zahlung annulliert werden kann (z. B. Eigenkapital ist unter eine bestimmte Schwelle gesunken), muss das Institut „Teilweise diskretionär“ wählen. Kann das Institut ausschließlich im Insolvenzfall die Zahlung annullieren, muss es „Zwingend“ wählen.
Aus Menü auswählen: [Gänzlich diskretionär] [Teilweise diskretionär] [Zwingend]
Freier Text (Erläuterung der Gründe für das Ermessen, Existenz von Dividendenauslösern, „Dividenden-Stopp“-Mechanismen, alternativer Couponzahlungsmechanismus ACSM)
20b
Hier ist anzugeben, ob der Betrag des Coupons/der Dividende völlig im Ermessen, teilweise im Ermessen oder gar nicht im Ermessen des Emittenten steht.
Aus Menü auswählen: [Gänzlich diskretionär] [Teilweise diskretionär] [Zwingend]
21
Hier ist anzugeben, ob eine Kostenanstiegsklausel oder ein anderer Tilgungsanreiz besteht.
Aus Menü auswählen: [Ja] [Nein]
22
Hier ist anzugeben, ob Dividenden / Coupons kumulativ sind oder nicht.
Aus Menü auswählen: [Nicht kumulativ] [Kumulativ] [ACSM]
Hier ist anzugeben, ob das Instrument wandelbar ist oder nicht.
Aus Menü auswählen: [Wandelbar] [Nicht wandelbar]
24
Hier ist der Auslöser für die Wandlung anzugeben, einschließlich akut gefährdeten Fortbestands. Wenn eine oder mehrere Behörden befugt sind, die Wandlung auszulösen, so sind diese aufzuführen. Für jede Behörde ist anzugeben, ob die vertraglichen Konditionen des Instruments die rechtliche Grundlage für die Auslösung der Wandlung durch die Behörde liefern (vertraglicher Ansatz) oder ob die Rechtsgrundlage durch gesetzliche Bestimmungen geschaffen wird (gesetzlicher Ansatz).
Freier Text
25
Gesondert für jeden Wandlungsauslöser ist anzugeben, ob das Instrument immer ganz gewandelt wird, ganz oder teilweise gewandelt werden kann oder immer teilweise gewandelt wird.
Aus Menü auswählen: [immer ganz] [ganz oder teilweise] [immer teilweise]
26
Hier ist die Wandlungsrate in das stärker verlustabsorbierende Instrument anzugeben.
Freier Text
27
Bei wandelbaren Instrumenten ist anzugeben, ob die Wandlung obligatorisch oder fakultativ ist.
Aus Menü auswählen: [Obligatorisch] [Fakultativ] [k.A.] und [Option des Inhabers] [Option des Emittenten] [Option der Inhaber und des Emittenten]
28
Hier ist bei wandelbaren Instrumenten der Typ des Instruments anzugeben, in das gewandelt wird. Hilft, die Verlustabsorptionsfähigkeit einzuschätzen.
Aus Menü auswählen: [Hartes Kernkapital] [Zusätzliches Kernkapital] [Ergänzungskapital] [Sonstiges]
29
Bei wandelbaren Instrumenten ist der Emittent des Instruments anzugeben, in das gewandelt wird.
Freier Text
30
Hier ist anzugeben, ob ein Herabschreibungsmerkmal besteht.
Aus Menü auswählen: [Ja] [Nein]
31
Hier ist der Auslöser für die Herabschreibung anzugeben, einschließlich akut gefährdeten Fortbestands. Wenn eine oder mehrere Behörden befugt sind, die Herabschreibung auszulösen, so sind diese aufzuführen. Für jede Behörde ist anzugeben, ob die vertraglichen Konditionen des Instruments die rechtliche Grundlage für die Auslösung der Herabschreibung durch die Behörde liefern (vertraglicher Ansatz) oder ob die Rechtsgrundlage durch gesetzliche Bestimmungen geschaffen wird (gesetzlicher Ansatz).
Freier Text
32
Gesondert für jeden Herabschreibungsauslöser ist anzugeben, ob das Instrument immer ganz abgeschrieben wird, ganz oder teilweise abgeschrieben werden kann oder immer teilweise herabgeschrieben wird. Hilft, das Ausmaß der Verlustabsorption bei der Herabschreibung einzuschätzen.
Aus Menü auswählen: [immer ganz] [ganz oder teilweise] [immer teilweise]
33
Bei einem Instrument, das abgeschrieben werden kann, ist anzugeben, ob die Herabschreibung dauerhaft oder vorübergehend ist.
Aus Menü auswählen: [Dauerhaft] [Vorübergehend] [k.A.]
34
Bei einem Instrument mit vorübergehender Herabschreibung ist anzugeben, wie die Wiederzuschreibung vorzunehmen ist.
Freier Text
35
Hier ist das Instrument anzugeben, das in der Rangfolge unmittelbar vorangeht. Wo anwendbar, sollten die Banken die Spaltennummer der Instrumente im ausgefüllten Muster für die Hauptmerkmale angeben, denen dieses Instrument im Rang unmittelbar nachgeordnet ist.
Freier Text
36
Hier ist anzugeben, ob Merkmale vorhanden sind, die den Bestimmungen nicht entsprechen.