Artikel 129
Untermodul Kraftfahrzeug-Haftpflichtrisiko
Die Kapitalanforderung für das Kraftfahrzeug-Haftpflichtrisiko entspricht dem Verlust an Basiseigenmitteln der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, der sich durch einen plötzlichen Schaden in einer Höhe ergäbe, die ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge folgendem Betrag in Euro entspricht:
Dabei gilt:
Na ist Anzahl der Fahrzeuge, die vom Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in den in Anhang I aufgeführten Geschäftsbereichen 4 und 16 versichert sind und für die eine angenommene Deckungssumme von mehr als 24 000 000 EUR gilt;
Nb ist die Anzahl der Fahrzeuge, die vom Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in den in Anhang I aufgeführten Geschäftsbereichen 4 und 16 versichert sind und für die eine angenommene Deckungssumme von 24 000 000 EUR oder weniger gilt.
Die Anzahl der durch die proportionalen Rückversicherungsverpflichtungen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens abgedeckten Kraftfahrzeuge wird mit dem relativen Anteil der Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf die Versicherungssumme der Kraftfahrzeuge gewichtet.