Artikel 117
Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko
Die Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
Vnl bezeichnet das Volumenmaß für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko;
die Summe umfasst alle möglichen Kombinationen (s,t) der in Anhang II aufgeführten Segmente;
CorrS(s,t) bezeichnet den Korrelationsparameter für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko für Segment s und Segment t gemäß Anhang IV;
σs und σt bezeichnen die Standardabweichungen für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko der Segmente s bzw. t;
Vs und Vt bezeichnen die in Artikel 116 genannten Volumenmaße für das Prämien- und Rückstellungsrisiko der Segmente s bzw. t.
Bei allen in Anhang II aufgeführten Segmenten errechnet sich die Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko eines bestimmten Segments s wie folgt:
Dabei gilt:
σ(prem,s) bezeichnet die gemäß Absatz 3 ermittelte Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsprämienrisiko des Segments s;
σ(res,s) bezeichnet die Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsrückstellungsrisiko von Segment s gemäß Anhang II;
V(prem,s) bezeichnet das in Artikel 116 genannte Volumenmaß für das Prämienrisiko von Segment s;
V(res,s) bezeichnet das in Artikel 116 genannte Volumenmaß für das Rückstellungsrisiko von Segment s.