Artikel 127
Untermodul Katastrophenrisiko von nichtproportionaler Sachrückversicherung
Die Höhe des in Absatz 1 genannten plötzlichen Schadens ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
DIVnpproperty wird nach Maßgabe des Anhangs III berechnet, jedoch auf Basis der von dem Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verdienten Prämien in dem in Anhang I aufgeführten Geschäftsbereich 28, ausgenommen nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Versicherungsverpflichtungen in den in Anhang I genannten Geschäftsbereichen 9 und 21;
Pproperty ist ein Schätzwert der Prämien, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in den folgenden zwölf Monaten für jeden Vertrag verdienen wird, der Rückversicherungsverpflichtungen in dem in Anhang I genannten Geschäftsbereich 28, ausgenommen nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Versicherungsverpflichtungen in den in Anhang I genannten Geschäftsbereichen 9 und 21, abdeckt: für diesen Zweck handelt es sich um Bruttoprämien ohne Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge.