Artikel 114
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul
Das nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul umfasst sämtliche folgenden Untermodule:
das in Artikel 105 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 2009/138/EG genannte Untermodul Nichtlebensversicherungsprämien- und -rückstellungsrisiko;
das in Artikel 105 Absatz 2 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG genannte Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko;
das Untermodul Nichtlebensversicherungsstornorisiko.
Die Kapitalanforderung für das nichtlebensversicherungstechnische Risiko errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
die Summe umfasst alle möglichen Kombinationen (i,j) der in Absatz 1 aufgeführten Untermodule;
CorrNL(i,j) bezeichnet den Korrelationsparameter für das nichtlebensversicherungstechnische Risiko für die Untermodule i und j;
SCRi und SCRj bezeichnen die Kapitalanforderungen für das Risikountermodul i bzw. für das Risikountermodul j.
Der in Absatz 2 genannte KorrelationsparameterCorrH(i,j) bezeichnet den in Spalte i und Zeile j der nachstehenden Korrelationsmatrix angegebenen Wert:
j i |
Nichtlebens-prämien- und -rückstellung |
Nichtlebens-katastrophe |
Nichtlebens-storno |
Nicht-lebensprämien- und -rückstellung |
1 |
0,25 |
0 |
Nichtlebens-katastrophe |
0,25 |
1 |
0 |
Nichtlebensstorno |
0 |
0 |
1 |