Artikel 119
Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko
Das Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko umfasst sämtliche folgenden Untermodule:
das Untermodul Naturkatastrophenrisiko;
das Untermodul Katastrophenrisiko von nichtproportionaler Sachrückversicherung;
das Untermodul Risiko vom Menschen verursachter Katastrophen;
das Untermodul sonstiges Nichtlebenskatastrophenrisiko.
Die Kapitalanforderung für das nichtlebensversicherungstechnische Katastrophenrisiko errechnet sich wie folgt:
Dabei gilt:
SCRnatCAT bezeichnet die Kapitalanforderung für das Naturkatastrophenrisiko;
SCRnpproperty bezeichnet die Kapitalanforderung für das Katastrophenrisiko von nichtproportionaler Sachrückversicherung;
SCRmmCAT bezeichnet die Kapitalanforderung für das Risiko vom Menschen verursachter Katastrophen;
SCRCATother bezeichnet die Kapitalanforderung für das sonstige Nichtlebenskatastrophenrisiko.