Aktualisiert 17/10/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 6 beruht oder ihn konkretisiert.
Suche im Rechtsakt

Artikel 6

Artikel 6

Die in Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 vorgesehene Deckung wird auch nach dem Widerruf der Zulassung der Wertpapierfirma für die bis zum Zeitpunkt dieses Widerrufs getätigten Wertpapiergeschäfte gewährt.