ANHANG I
Formular für ein Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Ersuchen um Zusammenarbeit oder Informationsaustausch
Aktenzeichen: … Datum: … Allgemeine Informationen VON: Mitgliedstaat: Ersuchende zuständige Behörde: Anschrift: (Kontaktdaten der Anlaufstelle) Bezeichnung: Telefon: E-Mail: AN: Mitgliedstaat: Empfänger: Anschrift: (Kontaktdaten der Anlaufstelle) Bezeichnung: Telefon: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Namen einfügen], nach Artikel 31 der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) bitten wir in nachstehend beschriebener Angelegenheit um Amtshilfe. Bitte antworten Sie bis zum [vorläufiges Datum für die Antwort und bei dringenden Fällen eine Frist für die Übermittlung der Informationen eintragen]; falls dies nicht möglich ist, geben Sie bitte an, bis wann Sie voraussichtlich in der Lage sind, die erbetene Hilfe zu leisten. Art des Ersuchens Zutreffendes bitte ankreuzen:
Gründe für das Ersuchen … … … [Bitte nennen Sie die sektorbezogene(n) Rechtsvorschrift(en), der bzw. denen zufolge die ersuchende Behörde in dieser Angelegenheit zuständig ist.] Das Ersuchen betrifft [eine Zusammenarbeit] oder [einen Informationsaustausch] zu … … … … … [Beschreiben Sie bitte den Gegenstand des Ersuchens, was mit der Zusammenarbeit bzw. dem Informationsaustausch bezweckt wird, welche Tatsachen der Ermittlung das Ersuchen begründen und inwieweit die Amtshilfe zur Erfüllung der Aufgabe beiträgt.] Unter Bezugnahme auf… … … … [Bitte machen Sie hier gegebenenfalls nähere Angaben zu dem vorangegangenen Ersuchen, damit dieses ermittelt werden kann.] Beaufsichtigung (Bereitstellung von Informationen, Einholung einer Erklärung) Bereitstellung von Informationen
Einholung einer Erklärung Geben Sie bitte Folgendes an:
[Falls die ersuchende zuständige Behörde wünscht, dass ihre Mitarbeiter in die Einholung der Erklärung eingebunden werden, fügen Sie bitte detaillierte Informationen zu den beteiligten Beamten der ersuchenden zuständigen Behörde und gegebenenfalls eine Beschreibung etwaiger gesetzlicher Anforderungen und Verfahrensvorschriften ein, die einzuhalten sind, um die Zulässigkeit der Erklärung im Hoheitsgebiet der ersuchenden zuständigen Behörde sicherzustellen.] Überprüfung oder Ermittlung vor Ort Falls das Ersuchen eine Überprüfung oder Ermittlung vor Ort betrifft, machen Sie bitte Angaben, anhand derer der Empfänger beurteilen kann, welche der in Artikel 31 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) 2020/1503 genannten Maßnahmen er ergreifen kann und ob er ein Interesse an der Einleitung einer gemeinsamen Überprüfung oder Ermittlung vor Ort haben könnte. Bitte stellen Sie dem Empfänger außerdem Informationen zum Vorschlag der ersuchenden zuständigen Behörde für die Überprüfung oder Ermittlung, zu der zugrunde liegenden Begründung und den Vorteilen zur Verfügung. … [Bitte führen Sie alle relevanten Informationen an, die der Empfänger des Ersuchens benötigt, um die erforderliche Amtshilfe zu leisten.] … Durchsetzung
Persönliche Kennung: … [Bitte fügen Sie die Identität jeder mit dem Schwarmfinanzierungsangebot verbundenen Person und/oder des betreffenden Schwarmfinanzierungsdienstleisters ein.] Datum: … [Bitte fügen Sie das Datum der Veröffentlichung des Schwarmfinanzierungsangebots auf der Schwarmfinanzierungsplattform ein.] Zulassungsverfahren a) Gegenstand: … … … b) Angaben zum Zulassungsverfahren: … … … c) Bitte nennen Sie gegebenenfalls alle anderen beteiligten zuständigen Behörden: … … … [Führen Sie diese Angaben hier auf oder verweisen Sie auf einen gesonderten Anhang, der die Informationen enthält.] d) Angeforderte Informationen: … … … [Bitte legen Sie im Einzelnen dar, welche Informationen und gegebenenfalls Unterlagen Sie benötigen, und begründen Sie, warum diese Informationen für die Prüfung des Zulassungsantrags erforderlich sind.] e) Etwaige weitere nützliche Angaben: … … … [Machen Sie etwaige weitere relevante Angaben. Wenn die angeforderten Informationen als sensibel eingestuft werden, weisen Sie bitte auf die Sensibilität dieser Informationen und auf sämtliche Vorsichtsmaßnahmen hin, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Informationen zu ergreifen sind.] Alle übermittelten personenbezogenen Daten werden von der ESMA gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und von den jeweils zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet. Insbesondere tragen sowohl die ESMA als auch die jeweils zuständigen Behörden dafür Sorge, dass den betroffenen Personen alle einschlägigen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden, wie es in KAPITEL III „Rechte der betroffenen Person“ Abschnitt 2 „Informationspflicht und Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten“ der vorgenannten Verordnungen vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] |
(1) Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937 (ABl. L 347 vom 20.10.2020, S. 1).
(2) Delegierte Verordnung (EU) 2022/2119 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für das Anlagebasisinformationsblatt (Siehe Seite 63 dieses Amtsblatts.)