Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 15/07/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (3)
25/06/2024
Delegierte Verordnung 2024/1771 veröffentlicht im ABl.
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Delegierte Verordnung 2024/1771

Delegierte Verordnung (EU) 2024/1771 der Kommission vom 13. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Einzelheiten des Umfangs und der Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung einer Wertpapierfirmengruppe

ErwägungsgründeArtikel 1 - BegriffsbestimmungenArtikel 2 - Umfang der aufsichtlichen KonsolidierungArtikel 3 - Ausnahmen von der aufsichtlichen KonsolidierungArtikel 4 - Einheitliche LeitungArtikel 5 - Anwendungsmodalitäten für Artikel 2 Absatz 3Artikel 6 - Methode für die aufsichtliche KonsolidierungArtikel 7 - Methoden und erforderliche Einzelheiten für die Anrechnung von Minderheitsbeteiligungen und Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals auf die konsolidierten EigenmittelArtikel 8 - Konsolidierung der EigenmittelanforderungenArtikel 9 - Konsolidierte permanente MindestkapitalanforderungArtikel 10 - Anforderung für konsolidierte fixe GemeinkostenArtikel 11 - Konsolidierte K-Faktor-AnforderungArtikel 12 - Inkrafttreten