Artikel 9
Übergangszeitraum
(1)
Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 ist der Einreichungstermin für ein Geschäftsjahr, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 endet, der 31. Mai 2019.
(2)
Abweichend von Artikel 5 Absatz 1 ist der Einreichungstermin für ein Geschäftsjahr, das zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 endet, der 30. April 2020.