Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 24/03/2022
Änderungen
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ANHANG IV

ANHANG IV

Validierungsregeln

Für die im Anhang I aufgeführten Daten gelten Validierungsregeln, die die Datenqualität und -kohärenz sicherstellen. Die Validierungsregeln erfüllen die folgenden Kriterien:

a) 

sie legen die logischen Verknüpfungen zwischen den maßgeblichen Datenpunkten fest,

b) 

sie enthalten Filter und Vorbedingungen, die bestimmen, auf welchen Datensatz eine Validierungsregel Anwendung findet,

c) 

sie überprüfen die Kohärenz der gemeldeten Daten,

d) 

sie überprüfen die Richtigkeit der gemeldeten Daten,

e) 

sie legen Standardwerte fest, die eingesetzt werden, wenn die maßgeblichen Angaben nicht übermittelt wurden.