Aktualisiert 23/11/2024
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Artikel 7 - Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Artikel 7

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 14. April 2022.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. Dezember 2020

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN