Aktualisiert 23/11/2024
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Artikel 4 - Überlappung der Kriterien auf der Ebene der Teilfaktoren und Teilfaktorkomponenten

Artikel 4

Überlappung der Kriterien auf der Ebene der Teilfaktoren und Teilfaktorkomponenten

Sind die Bewertungskriterien für einen Teilfaktor oder eine Teilfaktorkomponente in zwei oder mehr Kategorien identisch („sich überlappende Kriterien“) und entspricht die Spezialfinanzierungsrisikoposition diesen sich überlappenden Kriterien, weisen die Institute dem Teilfaktor oder der Teilfaktorkomponente eine Kategorie wie folgt zu:

a)

überlappen sich die Kriterien in zwei Kategorien, weisen die Institute die höhere der beiden Kategorien zu;

b)

überlappen sich die Kriterien in drei Kategorien, weisen die Institute die Kategorie zwischen der niedrigsten und der höchsten der drei Kategorien zu.