Aktualisiert 23/11/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 5 - Ausfall eines Schuldners

Artikel 5

Ausfall eines Schuldners

Abweichend von den Artikeln 1 bis 4 weist das Institut einer Spezialfinanzierungsrisikoposition im Falle eines Schuldnerausfalls im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ein Risikogewicht der Kategorie 5 der Tabelle 1 in Artikel 153 Absatz 5 der genannten Verordnung zu.