Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 5 - Delegierte Verordnung 2021/598

Artikel 5

Ausfall eines Schuldners

Abweichend von den Artikeln 1 bis 4 weist das Institut einer Spezialfinanzierungsrisikoposition im Falle eines Schuldnerausfalls im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ein Risikogewicht der Kategorie 5 der Tabelle 1 in Artikel 153 Absatz 5 der genannten Verordnung zu.