Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 4 - Ansätze und Informationen für die Bewertung des Kreditrisikos und Kreditbewertung

Artikel 4

Ansätze und Informationen für die Bewertung des Kreditrisikos und Kreditbewertung

Für die Zwecke dieses Kapitels müssen Schwarmfinanzierungsdienstleister

a)

Methoden und Ansätze für die Bewertung des Kreditrisikos und die Kreditbewertung anwenden, die dem Umfang, der Art und der Laufzeit des Kredits sowie den Merkmalen des Projektträgers und des Schwarmfinanzierungsprojekts angemessen sind,

b)

genaue, zuverlässige und aktuelle Informationen und Daten verwenden.