Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 11 - Informationen über eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung

Artikel 11

Informationen über eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung

Wird der Kredit durch eine Garantie abgesichert, stellen Schwarmfinanzierungsdienstleister sicher, dass bei der Bewertung der Garantie alle folgenden Informationen berücksichtigt werden:

a)

die Identität des Garantiegebers,

b)

die Art der Garantie,

c)

die Durchsetzbarkeit der Garantie,

d)

das durch die Garantie gewährte Schutzniveau,

e)

der Betrag, zu dessen Zahlung sich der Garantiegeber im Falle des Zahlungsverzugs des Projektträgers oder der Nichtzahlung durch den Projektträger verpflichtet hat.