Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 8 - Informationen, die bei der Bewertung des Geschäftsmodells und der Geschäftsstrategie von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind

Artikel 8

Informationen, die bei der Bewertung des Geschäftsmodells und der Geschäftsstrategie von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind

Bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern berücksichtigen Schwarmfinanzierungsdienstleister in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie für das Schwarmfinanzierungsprojekt die folgenden Informationen:

a)

die Kenntnisse des Projektträgers über den Wirtschaftszweig, in dem das Schwarmfinanzierungsprojekt durchgeführt werden soll, und seine Erfahrung mit ähnlichen Projekten,

b)

die Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit des Geschäftsplans im Zusammenhang mit dem Schwarmfinanzierungsprojekt,

c)

eine Analyse der Stärken und Schwächen des Schwarmfinanzierungsprojekts,

d)

das Ausmaß des Wettbewerbs in dem Wirtschaftszweig, in dem das Schwarmfinanzierungsprojekt durchgeführt werden soll,

e)

die Art der Kunden und ihren geografischen Standort.