Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 6 - Informationen, die bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind

Artikel 6

Informationen, die bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind

Bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern berücksichtigen Schwarmfinanzierungsdienstleister alle folgenden Informationen:

a)

die Beschreibung des Schwarmfinanzierungsprojekts,

b)

den Zweck des Kredits,

c)

die Eigentumsstruktur des Projektträgers,

d)

den Geschäftsplan, der dem Schwarmfinanzierungsprojekt zugrunde liegt,

e)

die Verfügbarkeit von Sicherheiten oder Garantien.