Artikel 6
Informationen, die bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind
Bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern berücksichtigen Schwarmfinanzierungsdienstleister alle folgenden Informationen:
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a) |
die Beschreibung des Schwarmfinanzierungsprojekts, |
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b) |
den Zweck des Kredits, |
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c) |
die Eigentumsstruktur des Projektträgers, |
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d) |
den Geschäftsplan, der dem Schwarmfinanzierungsprojekt zugrunde liegt, |
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e) |
die Verfügbarkeit von Sicherheiten oder Garantien. |