Artikel 6
Informationen, die bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern zu berücksichtigen sind
Bei der Bewertung des Kreditrisikos von Schwarmfinanzierungsprojekten oder Projektträgern berücksichtigen Schwarmfinanzierungsdienstleister alle folgenden Informationen:
a) |
die Beschreibung des Schwarmfinanzierungsprojekts, |
b) |
den Zweck des Kredits, |
c) |
die Eigentumsstruktur des Projektträgers, |
d) |
den Geschäftsplan, der dem Schwarmfinanzierungsprojekt zugrunde liegt, |
e) |
die Verfügbarkeit von Sicherheiten oder Garantien. |