Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 7 - Berechnung des Reinvermögens eines potenziellen nicht kundigen Anlegers

Artikel 7

Berechnung des Reinvermögens eines potenziellen nicht kundigen Anlegers

Für die Zwecke der in Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2020/1503 genannten Simulation wird das Reinvermögen potenzieller nicht kundiger Anleger nach der folgenden Formel berechnet:

 

Reinvermögen = (jährliche Nettoeinkünfte) + (Gesamtwert der liquiden Vermögenswerte) — (jährliche finanzielle Verpflichtungen)