Artikel 7
Berechnung des Reinvermögens eines potenziellen nicht kundigen Anlegers
Für die Zwecke der in Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2020/1503 genannten Simulation wird das Reinvermögen potenzieller nicht kundiger Anleger nach der folgenden Formel berechnet:
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Reinvermögen = (jährliche Nettoeinkünfte) + (Gesamtwert der liquiden Vermögenswerte) — (jährliche finanzielle Verpflichtungen) |