Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 6 - Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, als Ergänzung zum Online-Berechnungsinstrument

Artikel 6

Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, als Ergänzung zum Online-Berechnungsinstrument

In Ergänzung zu dem in Artikel 5 Absatz 1 genannten Online-Berechnungsinstrument können Schwarmfinanzierungsdienstleister potenziellen nicht kundigen Anlegern die Möglichkeit bieten, ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen, mit einer anderen Methode zu simulieren, sofern der Schwarmfinanzierungsdienstleister den potenziellen nicht kundigen Anlegern angemessene Informationen über die zur Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, verwendete Methode bereitstellt.