Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 28/11/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
08/11/2022
Delegierte Verordnung 2022/2114 veröffentlicht im ABl.
10/11/2021
ESMA35/42/1183
Finaler Entwurf veröffentlicht
26/02/2021
ESMA/35-36-2201
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2022/2114

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2114 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Kenntnisprüfung bei Schwarmfinanzierungsprojekten und der Simulation der Fähigkeit von potenziellen nicht kundigen Anlegern, bei Schwarmfinanzierungsprojekten Verluste zu tragen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - Bewertung der Eignung von SchwarmfinanzierungsdienstleistungenArtikel 2 - Informationen, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 einzuholen sindArtikel 3 - Verlässlichkeit der gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 verlangten InformationenArtikel 4 - Risikowarnung gemäß Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2020/1503Artikel 5 - Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, mithilfe eines Online-BerechnungsinstrumentsArtikel 6 - Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragen, als Ergänzung zum Online-BerechnungsinstrumentArtikel 7 - Berechnung des Reinvermögens eines potenziellen nicht kundigen AnlegersArtikel 8 - Jährliche NettoeinkünfteArtikel 9 - Gesamtwert der liquiden VermögenswerteArtikel 10 - Jährliche finanzielle VerpflichtungenArtikel 11 - Datum der Bewertung des Gesamtwerts der liquiden Vermögenswerte und der jährlichen finanziellen VerpflichtungenArtikel 12 - Übermittlung des Ergebnisses der Simulation der Fähigkeit, Verluste zu tragenArtikel 13 - Inkrafttreten