Artikel 9
Erneute Verarbeitung von Abwicklungsanweisungen
Ist eine Abwicklung gescheitert, wird die Abwicklungsanweisung vom Zentralverwahrer so lange erneut verarbeitet, bis die Abwicklung erfolgt ist oder bilateral storniert wurde.
Artikel 9
Erneute Verarbeitung von Abwicklungsanweisungen
Ist eine Abwicklung gescheitert, wird die Abwicklungsanweisung vom Zentralverwahrer so lange erneut verarbeitet, bis die Abwicklung erfolgt ist oder bilateral storniert wurde.