Artikel 11
Zusätzliche Leistungen und Informationen
Die Zentralverwahrer ermöglichen den Teilnehmern den Zugriff auf Echtzeit-Informationen über den Status ihrer Abwicklungsanweisungen im Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem; dazu zählen Informationen über:
offene Abwicklungsanweisungen, die noch am vorgesehenen Abwicklungstag abgewickelt werden können;
gescheiterte Abwicklungsanweisungen, die nicht mehr am vorgesehenen Abwicklungstag abgewickelt werden können;
vollständig abgewickelte Abwicklungsanweisungen;
teilweise abgewickelte Abwicklungsanweisungen, einschließlich der abgewickelten und nicht abgewickelten Teile sowohl der Finanzinstrument- als auch der Geldseite;
stornierte Abwicklungsanweisungen, einschließlich der Angabe, ob diese Anweisungen vom System oder vom Teilnehmer storniert wurden.
Die in Absatz 2 genannten Echtzeit-Informationen umfassen folgende Angaben:
ob die Abwicklungsanweisung abgeglichen wurde;
ob die Abwicklungsanweisung noch teilweise abgewickelt werden kann;
ob die Abwicklungsanweisung ausgesetzt ist;
die Gründe, aus denen Anweisungen noch offen oder gescheitert sind.