Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/09/2024
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 7 - Stornierungsmechanismus

Artikel 7

Stornierungsmechanismus

Die Zentralverwahrer richten einen bilateralen Stornierungsmechanismus ein, über den die Teilnehmer bereits abgeglichene, zu einem Geschäft gehörige Abwicklungsanweisungen bilateral stornieren können.