Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 02/09/2024
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ANHANG II

ANHANG II

Informationen über gescheiterte Abwicklungen, die von den Zentralverwahrern jährlich an die zuständigen und die betreffenden Behörden zu melden sind



Tabelle 1

Nr.

Zu meldende Angaben

Format

1.

Ländercode des Rechtsraums, in dem der Zentralverwahrer niedergelassen ist

Zweistelliger Ländercode nach ISO 3166

2.

Vom Zentralverwahrer betriebenes Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem

Freitext

3.

Meldezeitstempel (Zentralverwahrer an zuständige/betreffende Behörde)

Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 im UTC-Format JJJJ-MM-TTThh:mm:ssZ

4.

Meldezeitraum: Anfangs- und Enddatum des Meldezeitraums

Datum nach ISO 8601 im Format JJJJ-MM-TT-JJJJ-MM-TT

5.

Rechtsträger-Kennung des Zentralverwahrers

20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)

6.

Unternehmensname des Zentralverwahrers

Freitext

7.

Name der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist

Freitext

8.

Funktion der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist

Freitext

9.

Telefonnummer der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist

Nur Ziffern sind erlaubt. Die Telefonnummer ist mit Länder- und Ortsvorwahl anzugeben. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.

10.

E-Mail-Adresse der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist

Die E-Mail-Adresse ist nach dem üblichen E-Mail-Adressenstandard anzugeben.

11.

Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz

Freitext

12.

Hauptgründe für gescheiterte Abwicklungen (jährliche Zusammenfassung der in den monatlichen Meldungen genannten Gründe für das Scheitern von Abwicklungen)

Freitext

13.

Jährliches Volumen der Abwicklungsanweisungen

Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.

14.

Jährliches Volumen der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.

15.

Jährlicher volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährliche Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/jährliche Anzahl der Abwicklungsanweisungen)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen

16.

Jährlicher Wert (EUR) der Abwicklungsanweisungen

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.

17.

Jährlicher Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.

18.

Jährlicher wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährlicher Wert der gescheiterten Abwicklungen/jährlicher Wert der Abwicklungsanweisungen)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen

19.

Kommt für eine Ausnahmeregelung nach Artikel 12 der delegierten Verordnung über die Abwicklungsdisziplin in Frage, einschließlich Begründung

JA/NEIN

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